Handgepäck – Was darf alles hinein?

Wenn man nicht allzu oft mit dem Flugzeug unterwegs ist, so stellt sich oftmals die Frage, was es alles mit dem Handgepäck auf sich hat. Um was genau es dabei bei Handgepäck geht, dürfte eigentlich jeder wissen. Doch das ist hier nicht der Punkt. Vielmehr geht es um die zahlreichen Bestimmungen, denen das Handgepäck unterliegt. Dabei wollen wir uns dieses Mal nicht den richtigen Maßen zuwenden, sondern der Tatsache, dass einige Gegenstände im Handgepäck unerwünscht sind. Das hat bestimmt bei dem einen oder anderen, schon für ein wenig Frustration und Ärgernis gesorgt. Doch was für Gegenstände sind denn jetzt eigentlich verboten und wieso ist das überhaupt so? Wenn Sie sich hierfür interessieren, sollten Sie unbedingt diesen Beitrag weiterlesen.

Verbotene Gegenstände

Generell darf all das ins Handgepäck, was nicht zu den verbotenen Gegenständen gehört. Doch wieso sind gewisse Gegenstände überhaupt verboten? Diese Frage lässt sich ganz leicht beantworten. Es geht um die Sicherheit, sowohl der Passagiere als auch des Flugpersonals. Man möchte diese so gut wie möglich gewährleisten und jegliche potentielle Zwischenfälle, im vornherein ausschließen. Das ist zweifelsohne eine lobenswerte Maßnahme, die auch unbedingt respektiert werden sollte. Zwar kann die unvermeidbare Sicherheitskontrolle teils etwas nervig sein, sie ist aber auf jeden Fall nötig. Einige der verbotenen Gegenstände sind dabei selbsterklärend.

Verständlich Verrückt
Pistolen Spielzeugpistolen
Messer Lithium-Ionen-Akkus
Entflammbare Gegenstände Getränke
Sprengstoff Häkelnadeln
Chemikalien Zahnseide
Betäubungsmittel Nagelfeilen

Hierzu zählen jegliche Form von Waffen und Gegenstände, welche sich als solche eignen könnten. Einige Beispiele hierfür wären Pistolen, Messer, Scheren und Steine. Aber auch ein spitzes oder scharfes Souvenir, wird höchstwahrscheinlich nicht durch die Kontrolle kommen. Dasselbe gilt für kampfunfähig machende Stoffe, wie es beispielsweise bei Pfefferspray der Fall ist. Aber selbst Waffenimitationen sind nicht erlaubt. Hierunter fallen auch Spielzeugwaffen. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass schließlich auch diese, für Drohungen verwendet werden und extrem leicht zu Panik führen könnten. Neben Waffen, sind auch explosive und leicht entflammbare Gegenstände verboten. Auch von diesen geht ein großes Gefahrenpotential aus. Ebenso sind chemische und toxische Stoffe verboten. Selbst Flüssigkeiten jeglicher Art sind unerwünscht. Diese können aber dennoch mitgenommen werden, sofern sie einige Bedingungen erfüllen und unter einer bestimmten Höchstgrenze liegen. Gerade das wird oftmals vergessen, weswegen es zu Problemen mit den Sicherheitsbeamten kommt. Bevor Sie sich also durch die Sicherheitskontrolle bewegen, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob sich keine verbotenen Gegenstände in ihrem Handgepäck befinden. Übrigens sollten Sie auch bei Batterien vorsichtig sein. Während die meisten handelsüblichen Batterien kein Problem darstellen, so ist das beispielsweise bei externen Lithium-Ionen-Akkus bereits etwas ganz Anderes. Diese dürfen nur bis zu einem bestimmten Energiegehalt mitgeführt werden. Wenn Sie sich also in irgendeiner Weise unsicher sein sollten, lohnt es sich immer erst beim Personal anzufragen. Schließlich kann man sich dadurch nicht nur Zeit, sondern auch unnötigen Stress ersparen. Die Regelungen für Handgepäck sind übrigens weitgehend einheitlich. Es besteht also kein dringender Bedarf, dass Sie sich hierüber an jedem Flughafen und Land erkunden.

Wenn sich doch mal verbotene Gegenstände im Handgepäck befinden

Es kann mitunter durchaus mal vorkommen, dass man Probleme bei der Sicherheitskontrolle bekommt. Das ist allerdings oftmals kein Weltuntergang, sondern kann möglicherweise recht schnell geregelt werden. Besonders dann, wenn es sich um Dinge wie Wasserflaschen, Nagelscheren oder Vergleichbarem handelt. Bei einer Pistole hingegen, könnte das ganze schon etwas anders aussehen. Diese sind allerdings auch illegal und dürfen selbst mit den entsprechenden Lizenzen, generell nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Fakt ist, dass entdeckte verbotene Gegenstände, direkt abgegeben werden müssen. In der Regel werden diese daraufhin zerstört. Auf Wunsch kann man die Gegenstände, je nachdem um was es sich handelt, aber auch in einem Umschlag aufbewahren lassen. Bei zu großen oder bestimmten Gegenständen, ist das allerdings nicht möglich. So oder so, muss für diesen Service eine gewisse Gebühr entrichtet werden. Wenn man das allerdings tut, kann man bei seiner Rückkehr, die entsprechenden Gegenstände wieder abholen. In der Regel wird man in einer Liste vermerkt, wenn man etwas Unsachgemäßes im Handgepäck hatte. Gerade im Ausland, kann man mit großer Sicherheit hiervon ausgehen. Gegebenenfalls muss man hierbei auch seine Unterschrift hinterlegen.

Sie sind nun am Ende unseres Beitrags angelangt. In Zukunft wissen Sie auf jeden Fall, was Sie in Ihrem Handgepäck dabeihaben dürfen und auf was Sie am besten verzichten. Wir hoffen, dass Sie einige interessante Einblicke erhalten haben und wir Sie auch in Zukunft für unseren Ratgeber begeistern können. An dieser Stelle bedanken wir uns für Ihr Interesse und hoffen, dass Sie auch unser kommendes Thema interessiert. Sie können gespannt sein!

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